Rabe-Info

Täglich 11h, Wh um 18h

Die aktuellen Themen:

Di. 7. Februar 2012

Transparenz bei Parteienfinanzierung/ Ausbau Wasserkraft KWO/ Fussballfans in Ägypten » MEHR

Sendungshinweise

Neues zu unseren Sendungen:

der morgen am samstag

Viele Gäste im Februar, Samstag 8-11 Uhr » MEHR

Redaktionsstatut

A. Voraussetzungen, um bei RaBe Sendungen zu machen

  1. Die Mitarbeit bei RaBe ist freiwillig und unentgeltlich. RaBe ist ein selbstverwaltetes Radio. Der Betrieb eines solchen verlangt von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern großen Einsatz, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Toleranz und ein großes Stück Idealismus.
  2. RaBe ist werbefrei und finanziert sich hauptsächlich über einen Mitgliederverein, deshalb:
    1. Wer bei RaBe eine regelmäßige Sendung machen will oder regelmäßig bei einer Sendung mitarbeitet, muss Mitglied des Vereins sein.

    2. Wer regelmäßige bei einer Sendung mitmacht, besucht - wenn nicht bereits Medien und/ oder Radioerfahrung vorhanden ist - mindestens folgenden Radio-Grundkurs ("Einführung in Technik und Moderation"). Damit garantieren wir dem RaBe-Gesamtprogramm eine gewisse Qualität.

  3. Wer als Hörerin oder Hörer RaBe einschaltet, muss die Gewähr haben, dass die im Programm aufgeführten Sendungen auch tatsächlich ausgestrahlt werden. Die angemeldeten Sendungen sind verbindlich. Die Sendungsverantwortlichen sorgen selbständig dafür, dass bei Abwesenheit (Ferien, Krankheit ... ) die jeweilige Sendezeit gefüllt wird.
  4. Wer seine Sendung aufgeben will, muss sich an eine zweimonatige Kündigungsfrist halten. Während dieser Zeit ist die Sendung nach Programm zu gestalten. RaBe muss aus organisatorischen Gründen eine gewisse Kontinuität sicherstellen.
  5. Radiomacherinnen und Radiomacher sind verpflichtet auch über die eigene Sendung hinaus bei RaBe mitzuarbeiten bzw. eine Gegenleistung, je nach Beanspruchung der Sendezeit, zu erbringen. (siehe Beilage D) Wir wollen, dass RaBe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Team werden, welches das Radio und die RaBe Idee mitträgt.


B. Programmgrundsätze und richtlinien

  1. Rabe ist Kultur im Äther und kein Begleitmedium. RaBe mischt sich ein, ist kritisch, engagiert, unbequem, unkonventionell. Trotz alledem soll die Unterhaltung nicht zu kurz kommen.
  2. 2. RaBe ist ein Medium, das sich gegen den Trend der mehrheitsorientierten und leichtkonsumierbaren Lokalradioberieselung stellt. RaBe will den kulturellen Themen und den politischen Diskussionen, die in den anderen Medien zu kurz kommen oder nicht thematisiert werden großen Platz, einräumen.
  3. Folgende Richtlinien des Vereins Radio RaBe gelten als Basis für das Programm: Der Verein (also RaBe) ist keiner bestimmten Weltanschauung verpflichtet. Er arbeitet auf der Basis von Gleichberechtigung und Solidarität und bekämpft daher nationalistische, rassistische und sexistische Tendenzen.
  4. RaBe ergreift Partei, setzt sich für Benachteiligte, Unterdrückte und Ausgegrenzte ein. Auf dem Sender wird jedoch keine politische, religiöse oder andere Propaganda betrieben. Alle Themen werden journalistisch aufgearbeitet.
  5. Generell ist auf RaBe eine feminisierte Sprache zu gebrauchen (Bsp. Hörerinnen und Hörer, Politikerinnen und Politiker).
  6. Die Hälfte der Sendezeit ist grundsätzlich für Frauen reserviert. Alle Programmschaffenden achten darüber hinaus darauf, dass in möglichst allen Sendungen Frauen vor und hinter dem Mikrofon (also auch an der Technik) mitarbeiten.
  7. Radio RaBe ist werbefrei. Jede direkte oder indirekte Werbung ist verboten. Firmen, Veranstalterlnnen, Organisationen etc. dürfen nur in journalistisch gestalteten (Informations ) Sendungen genannt werden, sofern diese Namensnennung Informationscharakter hat. Einzige Ausnahme ist die Nennung von Sponsoren, welche mit dem Sponsorrat einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben (siehe Sponsoring).


C. Programmgestaltung, verantwortung und Sanktionen

  1. Aufnahmeverfahren: Die von der Mitgliederversammlung gewählte Programmkommission stellt das Programm zusammen. Sie entscheidet, ob und wann Sendungen aufgenommen werden oder nicht. (Kriterien siehe A)
  2. Bei Ablehnung eines Sendevorschlages kann von den Betroffenen bei der Mitgliederversammlung Rekurs eingelegt werden. Der einfache Mehrheitsentscheid der Mitgliederversammlung ist endgültig.
  3. Verantwortung: Die juristische Verantwortung des Gesamtprogramms liegt bei der AG für ein Gemeinschaftsradio in Bern (AGRABE).
  4. Die einzelnen Sendungsmacherinnen und Sendungsmacher sind für die Inhalte ihrer Sendungen selbst verantwortlich.
  5. Das Programm unterliegt grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie für alle (elektronischen) Medien gelten. (Dazu gehören zum Beispiel das Radio und Fernsehgesetz [RTVGI, die Verordnungen dazu, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und andere mehr.)
  6. Interne Aufsicht/Sanktionen: RaBe intern unterliegt das Programm und die Mitarbeit der Sendungsmacherinnen zusätzlich der Aufsicht der Programmkommission. Beanstandungen wegen Verstößen gegen die Programmgrundsätze können an die Programmkommission gerichtet werden. Diese kann aber auch selber aktiv werden, falls SendungsmacherInnen Lärm verursachen, Dreck und Unordnung hinterlassen oder Unbefugte in die Studioräumlichkeiten (dazu gehört auch der Aufenthaltsraum) einlassen.
  7. Die Programmkommission entscheidet bei Verstößen gegen die Programmgrundsätze. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen von einmaligen Verwarnungen bis zum Ausschluss einer Sendung vom Programm.
  8. Rekursmöglichkeiten: Die Macherinnen der ausgeschlossenen Sendung können bei der Mitgliederversammlung Rekurs einlegen (der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., die Sendung wird sofort aus dem Programm genommen). Die Mitgliederversammlung entscheidet definitiv über den Ausschluss oder den Verbleib der Sendung im Programm.

D. Abgeltungsleistungen

(bzw. eine Gegenleistung, je nach beanspruchter Sendezeit)


Als solche Abgeltungsleistung gelten:

  • Mitarbeit im RaBe Betrieb wie Studioreinigung, Mithilfe bei Versänden, Mithilfe bei Werbeaktionen, regelmäßige Mitwirkung im RaBe Info, beim Stattradio oder in der Frauenredaktion, Mitwirkung in RaBe Gremien (Vorstand, Programmkommission, Verwaltungsrat AGRABE etc), weitere Arbeitsleistungen gemäss Beschluss des Vorstands. Für alle Arbeitsleistungen werden Fr. 20.- pro effektive Arbeitsstunde angerechnet. Die Verteilung dieser Arbeiten erfolgt nach Absprache mit dem Sekretariat.
  • Mitgliederbeiträge von Personen, die von den betreffenden Sendungsmacherinnen geworben wurden;
  • Erträge aus Benefizveranstaltungen zugunsten RaBe, die von den betreffenden Sendungsmacherinnen organisiert wurden;
  • Eine Zahlung von Fr. 20.- pro Sendestunde oder Fr. 30.- für zweistündige Sendungen, höchstens aber Fr. 100.- pro Monat.
  • Von den betreffenden Sendungsmacherinnen organisierte Sponsorzahlungen (Fr. 43.-/Std. wegen Mehrwertsteuer; ein eventueller Mehrertrag kann für die Sendung verwendet werden).
  • Sponsoring (Fr. 43.-/Std. inkl. Mehrwertsteuer). Rückerstattungen in bar von Sponsoringeinnahmen durch RaBe an SendungsmacherInnen ist ausgeschlossen. Mehreinnahmen werden dem individuellen Abgeltungsleistungskonto gutgeschrieben.


Stand: August 2003


Ich habe Kenntnis genommen von diesem Redaktionsstatut und bin damit einverstanden:


Ort/Datum:                                                 Unterschrift: