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6. Januar 2026
Ein Schweizer Gericht Entscheidet erstmals über Verantwortung von Carbon Major
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Foto: Pixabay Welche Verantworung müssen Konzerne für die Schäden aus ihrem CO2-Ausstoss übernehmen? (Symbolbild)

Der Zementkonzern Holcim verschärft mit seinem CO2-Ausstoss die Klimakrise und gefährdet damit die Lebensgrundlage der Menschen auf der Insel Pari. So lautet die Argumentation der vier Fischer*innen von Pari, die gegen Holcim klagen.

Kann ein Konzern wegen der Auswirkungen der Klimakrise zivilrechtlich verklagt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich Anfang letzten September das Zuger Kantonsgericht. Kurz vor Weihnachten lag schliesslich der Entscheid vor: Die Klage ist zulässig.

Damit habe das Kantonsgericht bestätigt, dass grundlegende Rechtsprinzipien auch im Zusammenhang mit der Klimaerhitzung angewendet werden können, sagt der Jurist Sébastien Duyck. Er arbeitet für das Centre for International Environmental Law in Genf. «Das Gericht hat zudem alle Argumente zurückgewiesen, die Holcim hervorgebracht hatte», erklärt Duyck.

«Besonders betroffene Individuen dürfen ihre Rechtsmittel auch dann wahrnehmen, wenn sich der Schaden auf die gesamte Gesellschaft verteilt»
Sébastien Duyck Jurist, Centre for International Environmental Law

So können Geschädigte einzelne Verursacher*innen verklagen, auch wenn mehrere Akteur*innen zum Schaden beitragen. Das zeigt die ausführliche Begründung des Gerichts. Ein weiteres Argument von Holcim: Von der Klimaerhitzung sei die gesamte Menschheit betroffen. Die vier Kläger*innen seien also nicht die einzigen betroffenen. Auch diesem Argument widerspricht das Gericht, wie Sébastien Duyck erklärt: «Besonders betroffene Individuen dürfen ihre Rechtsmittel auch dann wahrnehmen, wenn sich der Schaden auf die gesamte Gesellschaft verteilt.» So sei es etwa bei der Klimaerhitzung der Fall, meint Duyck.

Drittens hält der Entscheid fest, dass die Gerichte eine Rolle spielen, wenn es darum geht, dass Akteur*innen Verantwortung für die Klimaerhitzung wahrnehmen müssen. Auch dies hatte Holcim bestritten. «Die Argumente des Zementkonzerns ähnelten jenen anderer staatlicher oder privater Verschmutzer», sagt der Jurist Sébastien Duyck. Immer mehr Gerichte bestätigten zudem die Wichtigkeit von juristischen Prozessen zum Thema Klimaerhitzung, so Duyck.

Mit dem Entscheid des Zuger Kantonsgerichts könnte dieser Trend noch ansteigen – und damit weitere Konzerne verklagt werden. Denn Holcim ist nicht der einzige Konzern mit einem grossen Fussabdruck. Genausowenig ist der Zementkonzern ein Fliegengewicht, wenn es um den CO2-Ausstoss geht. Über 3 Millionen Tonnen CO2 in der Atmosphäre hat Holcim seit 1990 verursacht. Damit reiht sich der Konzern in der Tabelle der Carbon Majors in der oberen Hälfte ein.

«Wichtig ist, dass die Botschaft angekommen ist»
Sébastien Duyck Jurist, Centre for International Environmental Law

Bis sich Holcim dafür vor Gericht verantworten muss, kann es allerdings noch eine Weile dauern. Holcim hat angekündigt, den Entscheid des Zuger Kantonsgerichts anzufechten. Durchläuft der Fall den gesamten Instanzenzug, dauert das unter Umständen Jahre. Sébastien Duyck rechnet deshalb auf kurze Sicht nicht mit einem endgültigen Entscheid. Wichtig sei jedoch, dass die Botschaft des Gerichts angekommen ist. Das Zuger Kantonsgericht sei denn auch nicht alleine, mit dieser Botschaft.

Mehrere – vor allem internationale – Gerichte haben die Klimakrise als Sache der Rechtsprechung angenommen. Sie haben anerkannt, dass Rechte und Pflichten auch in diesem Bereich umgesetzt werden müssen.

Nachdem die Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen haben, betrachten nun also erstmals auch Gerichte in der Schweiz Klimafragen als Gegenstand der Justiz.

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