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8. Dezember 2025
Funk- und Kabelüberwachung verstösst gegen Verfassung und verletzt Grundrechte
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Sämtliche Kommunikation die über Glasfaserkabel ging und dabei die Schweizer Grenze überschritt, konnte der Bundesnachrichtendienst (BND) seit 2017 mit dem damals beschlossenen Nachrichtendienstgesetz vollumfänglich mitverfolgen. Der BND konnte einen Stichwortkatalog festlegen und alle Personen die eines dieser Stichwörter am Telefon nannten oder im einem Chat oder einer Email schrieben, bei denen konnte legal mitgehört und mitgelesen werden. Bis jetzt. Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Funk- und Kabelaufklärung des Bundesnachrichtendienstes gegen die Bundesverfassung verstösst.

Viktor Györffy ist Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der digitalen Gesellschaft. Die digtiale Gesellschaft setzt sich für eine ethisch korrekte Digitalisierung ein und hat erfolgreich gegen die Funk- und Kabelaufklärung beim Bundesverwaltungsgericht geklagt. In diesem Verfahren ist Viktor Györffy auch der Rechtsvertreter für die Digitale Gesellschaft. Im Interview mit dem RaBe-Info erzählt er wieso diese Art der Überwachung problematisch ist, und wie es nun weiter geht.

Die Digitale Gesellschaft hat derzeit eine Beschwerde beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hängig. Dabei geht es darum, dass Schweizer Telefoniedienste Vorratsdatenspeicherung machen, ohne dass ein Verdacht besteht – die digitale Gesellschaft will es bei einem sogenannten Quick Freeze belassen. Mehr darüber im Interview.

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