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23. November 2025
Das Bundesgericht stoppt den Pass-Zwang für Eritreer*innen
Migrant Solidarity Network
Foto: Migrant Solidarity Network Das eritreische Regime streckt seinen Arm bis in die Schweiz: Das Bundesgericht prüfte, ob ein Eritreer für seine Aufenthaltsbewilligung ein Reueschreiben unterschreiben muss, um einen Pass zu erhalten. Die Beschwerde des SEM wird abgewiesen.

Das Bundesgericht entschied in einem am Freitag publizierten Urteil gegen das Staatssekretariat für Migration. Im Zentrum des Falls steht die Frage, ob ein vorläufig Aufgenommener aus Eritrea nur dann eine reguläre Aufenthaltsbewilligung erhält, wenn er einen gültigen eritreischen Pass vorlegt. Das Problem: Dieser Pass nur gegen die Unterschrift eines sogenannten Reueschreibens ausgestellt wird.Eritrea verlangt von Personen, die illegal ausgereist sind oder den Nationaldienst nicht absolviert haben, ein solches Reueschreiben. Darin müssen sie ein Schuldeingeständnis abgeben und sich bereit erklären, künftig eine Strafe zu akzeptieren. Rückkehrer, die den Nationaldienst verweigert haben, laufen Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden. Das Bundesgericht musste deshalb abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an einem Identitätsnachweis und dem Risiko, den Betroffenen zu zwingen, sich selbst zu belasten und sich potenziell einer Gefahr auszusetzen. Das Gesetz verlangt grundsätzlich einen gültigen Identitätsausweis und verpflichtet Ausländer, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken. In Ausnahmefällen darf darauf verzichtet werden – etwa wenn die Beschaffung unzumutbar ist. Da der Mann alle anderen Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, kam das Gericht zum Schluss: Die Forderung nach dem Reueschreiben ist unzumutbar. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Staatssekretariats für Migration ab.

«Jahrelang waren wir in unsichtbarer Gefangenschaft, jetzt sind wir befreit. Wir feiern diesen Sieg.»
Million Hadish Vertreter Verein F

Ein Befreiungsschlag für die eritreische Gemeinschaft in der Schweiz, erklärt Milion Hadish. Er ist aktiv beim Verband F für die Abschaffung der Passbeschaffungspflicht. Als er das Urteil gesehen hat, seien im Tränen in die Augen gestiegen: «Die eritreische Community ist überglücklich, dass das Bundesgericht dies entschieden hat», so Hadish. Die Pssbeschaffungspflicht habe sie seit langem gefangen gehalten. Das eritreische Regime dürfe keinen Eifluss mehrauf ihr Leben in der Schweiz nehmen, so Milion Hadish. Aus dem Urteil gebe ihm Hoffnung: «Jahrelang waren wir in unsichtbarer Gefangenschaft, jetzt sind wir befreit. Wir feiern diesen Sieg.»

Das Bundesgericht hat somit entschieden, dass einem vorläufig aufgenommenen eritreischen Staatsangehörigen, die Beschaffung eines eritreischen Passes nicht zugemutet werden kann, wenn dies die Unterzeichnung eines Reueschreibens erfordert: Ein befreiender Präzedenzfall für die eritreische Gemeinschaft der Schweiz, eine Niederlage für das Staatssekretariat für Migration.  

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